Distanzunterricht bis 12. Februar 2021

Schuljahr:

Das Kabinett hat am 19.01.2021 erwartungsgemäß beschlossen, dass der Lockdown verlängert wird. Sollte anfangs nur bis einschließlich 29.01.2021 kein Präsenzunterricht stattfinden, so bleiben nun bis Mitte Februar alle bayerischen Schulen geschlossen.
Ab Montag, 11. Januar erhalten die SchülerInnen jedoch Distanzunterricht. Für Kinder, für die sonst keine Betreuungsmöglichkeit besteht, bieten wir zusammen mit unseren Kooperationspartnern im Ganztag eine Notbetreuung an.
Über die Details und Anmeldeformalitäten wurden alle Eltern bereits von der Schulleitung per Mail informiert.
Nähere Informationen bezüglich der Organisation und Durchführung des Distanzunterrichts erhalten die Eltern von den Klassenlehrkräften.
An dieser Stellen möchten wir auch auf folgende Punkte aus dem Rahmenkonzept zum Distanzunterricht (Aktualisierung vom 30.12.2020) hinweisen:
  • Die Teilnahme am Distanzunterricht ist für alle SchülerInnen verpflichtend.
  • Es erfolgt eine tägliche „virtuelle“ Anwesenheitskontrolle durch die Klassleitung. Näheres dazu entnehmen Sie bitte der Infomail der Klassenlehrkraft.
  • Die Erziehungsberechtigten sind auch im Distanzunterricht verpflichtet, die Klassenlehrkraft unter Angabe eines Grundes darüber zu unterrichten, wenn ihr Kind verhindert sein sollte, am Unterricht teilzunehmen (§20 Abs.1 BaySchO). Die Schulleitung informiert die Klasssenlehrerinnen täglich darüber, welche Kinder in der Notbetreuung sind.
  • Die Erledigung der Arbeitsaufträge sowie deren termingerechte Abgabe ist verbindlich.